Unser Aufgabengebiet innerhalb der Sozialen Arbeit ist vielschichtig: Wir setzen uns in den Bereichen der

  • offenen Jugendarbeit,
  • der Jugendsozialarbeit,
  • der Schulsozialarbeit,
  • der Hilfen zur Erziehung (Erziehungsbeistandschaft nach § 30 KJHG, Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG, Soziale Gruppenarbeit/Gruppenpädagogische Angebote nach § 29 KJHG), individuellen sozialpädagogischen Einzelfallhilfe nach § 35 KJHG) sowie
  • der Arbeitsförderung ein.

Unsere Projekte skizzieren das jeweilige Tätigkeitsfeld zielgenau. Die gesetzlichen Grundlagen unserer sozialpädagogischen Arbeit bilden das SGB II, III, VIII und XII. Unsere Hilfen sind länger angelegte Betreuungsformen. Deren Inanspruchnahme ist freiwillig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ist ihr Ablauf und Ziel innerhalb eines individuellen Hilfeplans mit dem Klienten, dem betreuenden Sozialpädagogen und den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße bzw. dem Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald festzulegen.