Unser Aufgabengebiet innerhalb der Sozialen Arbeit ist vielschichtig: Wir setzen uns in den Bereichen der

  • (offenen) Jugendarbeit,
  • der Jugendsozialarbeit,
  • der Schulsozialarbeit,
  • der Hilfen zur Erziehung (Erziehungsbeistandschaft nach § 30 KJHG, Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG, Soziale Gruppenarbeit/Gruppenpädagogische Angebote nach § 29 KJHG), individuellen sozialpädagogischen Einzelfallhilfe nach § 35 KJHG) ein.

Unsere Projekte skizzieren das jeweilige Tätigkeitsfeld zielgenau. Die gesetzlichen Grundlagen unserer sozialpädagogischen Arbeit bilden das SGB II, III, VIII und XII. Unsere Hilfen sind länger angelegte Betreuungsformen. Deren Inanspruchnahme ist freiwillig.